nement durch die Invalidenversicherung mehr übernommen würden. Am 12. Juli 2023 verfügte die Beschwerdegegnerin entsprechend und wies das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers auf Übernahme der Kosten des präventiven Seilersatzes in Höhe von Fr. 9'824.35 ab. 1.3. Im Rahmen des Einspracheverfahrens teilte der Beschwerdeführer mit, das in Frage stehende Liftseil sei am 29. August 2023 tatsächlich gerissen und es könne daher keineswegs mehr bloss die Rede von einem präventiven Ersatz sein. Mit Einspracheentscheid vom 31. Oktober 2023 hielt die Beschwerdegegnerin an ihrem Entscheid fest und wies die Einsprache ab.