1. 1.1. Seit einem Gleitschirmunfall vom 19. Juli 1992 leidet der 1952 geborene Beschwerdeführer an einer sensomotorisch kompletten Paraplegie sub Th9 (AIS A) und ist daher zur Fortbewegung ständig auf einen Rollstuhl angewiesen. Mit Mitteilung vom 11. Juni 1993 wurde dem Beschwerdeführer von der IV-Kommission des Kantons Aargau unter anderem gestützt auf den Abklärungsbericht vom 29. September 1992 das Hilfsmittel 13.05* HVI (Treppenlift) zur leihweisen Abgabe zugesprochen. Mit Mitteilungen vom 8. Februar 2006 sowie 2. November 2011 übernahm die SVA Aargau, IV- Stelle (IV-Stelle), jeweils die Kosten der Reparatur des Treppenlifts.