Durch den chronischen Nervenschmerz sei eine Belastung der rechten unteren Extremität nicht mehr gegeben, denn die Schmerzen könnten auch bei angepassten Tätigkeiten exazerbieren. Eine Schmerzchronifizierung sei zusätzlich vorhanden. Die "Schmerzdiagnose" sei vom Gutachter Dr. med. D._____ nicht berücksichtigt worden. Versicherungsmedizinisch sei es sicherlich schwierig, adäquat den chronischen Schmerz zu "inkludieren". Schulmedizinisch sei auf jeden Fall eine -5- Einschränkung der Arbeitsfähigkeit auch in einer angepassten Tätigkeit zu 50 % gegeben (VB 57 S. 2).