2.4. Mit Verfügung vom 22. März 2024 wies die Instruktionsrichterin das Gesuch der Beschwerdeführerin um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege ab. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 2. November 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 70) zu Recht verneint hat.