Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1973 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als Produktionsmitarbeiterin tätig und meldete sich am 4. Juli 2022 unter Hinweis auf Rückenschmerzen sowie Beschwerden am rechten Bein und Fuss bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin unter anderem die Akten der Krankentaggeldversicherung bei.