Unter Abzug der Ferienentschädigung und Feiertagsentschädigung ergibt sich auf das Jahr 2018 hochgerechnet ein Valideneinkommen von Fr. 73'027.77 ([15'247.45- 1'442.20]/69 x 365). Angepasst an die Nominallohnentwicklung bis 2022 ergäbe dies ein Valideneinkommen von Fr. 74'716.27 (106.2/103.8 [Nominallohnindex T1.10, Abteilungen 41 bis 43 "Baugewerbe"]) was unter dem von der Beschwerdegegnerin ermittelten Valideneinkommen liegt. Selbst wenn vorliegend die Ferientagentschädigung und Feiertagsentschädigung im Stundenlohn von Fr. 38.00 (VB 102.158) zu belassen wären, so wären ausgehend von einer Jahres-Soll-Arbeitszeit von 2041.8 Stunden (Art.