Der Beschwerdeführer macht ein Valideneinkommen von Fr. 80'656.80 geltend, welches er aus dem vom 19. April 2018 bis 26. Juni 2018 erzielten Einkommen von Fr. 15'247.45, auf das ganze Jahr hochrechnete (Beschwerde Rz. 55; vgl. VB 102.153). Das vom 19. April 2018 bis 26. Juni 2018 erzielte Einkommen enthält jedoch eine Ferienentschädigung in Höhe von Fr. 1'050.80 und eine Feiertagsentschädigung von Fr. 391.40, welche in die Berechnung nicht miteinzubeziehen sind. Unter Abzug der Ferienentschädigung und Feiertagsentschädigung ergibt sich auf das Jahr 2018 hochgerechnet ein Valideneinkommen von Fr. 73'027.77 ([15'247.45- 1'442.20]/69 x 365).