Urteil des Bundesgerichts 8C_504/2018 vom 19. Oktober 2018 E. 3.5.2). Bei starken und verhältnismässig kurzfristig in Erscheinung getretenen Schwankungen der zuletzt erzielten Einkommen ist auf den während einer längeren Zeitspanne erzielten Durchschnittswert abzustellen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_177/2022 vom 13. Juli 2022 E. 8.1 unter anderem mit Hinweis auf SVR 2021 UV Nr. 26 S. 123, 8C_581/2020 E. 6.1).