7. 7.1. 7.1.1. Was die in der angefochtenen Verfügung getroffenen Feststellungen betreffend die erwerblichen Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen per 28. Februar 2022 anbelangt, beanstandet der Beschwerdeführer das von der Beschwerdegegnerin ermittelte Validen- und Invalideneinkommen (Beschwerde Rz. 54 ff.).