RAD-Arzt Dr. med. C._____ ging vorliegend von einer dreimonatigen Arbeitsunfähigkeit im Anschluss an die am 11. Januar 2023 erfolgte Proximal- Row-Carpektomie und Implantation der Motec-Prothese aus und hielt fest, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ab Anfang April 2023 von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit ausgegangen werden könne (VB 103 S. 2). Inwiefern dies in einem eklatanten Widerspruch zur medizinischen Aktenlage stehe, wie der Beschwerdeführer vorbringt (Beschwerde Rz. 32), ist nicht nachvollziehbar. Eine Widerspruch zwischen der Beurteilung von Dr. med. E._____, welcher von einer Vollbelastung zwölf Wochen postoperativ ausging und Dr. med. C._____ ist nicht ersichtlich.