6.3.4. Die behandelnden Ärzte sahen die vom Beschwerdeführer geltend gemachten inguinalen Schmerzen im Zusammenhang mit der Coxarthrose (vgl. VB 102.351 S. 2). Die linke Hüfte des Beschwerdeführers wurde am 16. Oktober 2020 mittels TEP-Implantation operativ versorgt (Austrittsbericht Kantonsspital G._____ vom 19. Oktober 2020 [VB 102.297]). Inwieweit die Beschwerden nach der Operation noch fortbestanden, ist nicht ersichtlich, da keine entsprechenden Berichte vorliegen und solche vom Beschwerdeführer auch nicht benannt wurden.