Bereits damals sei die bestehende Schmerzsymptomatik am ehesten mit der bereits mehrfach dokumentierten Coxarthrose erklärt worden. Der Beschwerdeführer habe anlässlich des letztmaligen Sprechstundentermins eine zusätzliche Abklärung der LWS gewünscht, welche nun durchgeführt worden sei. Hier zeige sich lediglich eine kurzstreckige, minimale rezessale Affektion der Nervenwurzel S1 links mit diskreter Vorwölbung des Diskus intervertebralis L5/S1. Möglicherweise sei dies für die vom Beschwerdeführer beschriebene Hyposensibilität/Dyästhesie mit teilweise stromschlagartiger -9-