_ befasst sich mit der Frage, ob durch die Implantation einer Motec-Prothese eine Verbesserung der Kraft und eine adäquate Schmerzreduktion erreicht werden könne und ob von einer weiteren Behandlungsbedürftigkeit des Beschwerdeführers auszugehen sei (VB 102.80 S. 2). Dr. med. D._____ bejahte dies und führte aus, dass ein Abschluss des Falles daher noch nicht möglich und der Endzustand -7-