6.1.2. Mit Schreiben vom 6. Oktober 2022 zog die Unfallversicherung ihre Verfügung vom 24. April 2022, mit welcher sie den Fall per 30. April 2022 abgeschlossen hatte, gestützt auf die Aktenbeurteilung des Kreisarztes Dr. med. D._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 27. September 2022 (VB 102.80) zurück. Der Bericht von Dr. med. D._____ befasst sich mit der Frage, ob durch die Implantation einer Motec-Prothese eine Verbesserung der Kraft und eine adäquate Schmerzreduktion erreicht werden könne und ob von einer weiteren Behandlungsbedürftigkeit des Beschwerdeführers auszugehen sei (VB 102.80 S. 2).