6. 6.1. 6.1.1. Der Beschwerdeführer macht an mehreren Stellen seiner Beschwerde geltend, dass sein Unfallversicherer den Fall noch nicht abgeschlossen habe (Beschwerde Rz. 27; 32; 37 f.). So habe dieser den Fallabschluss gestützt auf die Aktenbeurteilung des Kreisarztes Dr. med. D._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 27. September 2022 zurückgenommen, da noch kein endgültiges Zumutbarkeitsprofil definiert werden könne (Beschwerde Rz. 27). Die Beschwerdegegnerin stütze sich auf die kreisärztliche Beurteilung von Dr. med. B._____ vom 24. Februar 2022, lehne es aber ab, auf die Beurteilungen von Dr. med. D.__