Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit könne ab Anfang April 2023 von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit ausgegangen werden. Die vorgängig attestierten Arbeitsunfähigkeitszeiten könnten auch für angepasste Tätigkeiten übernommen werden. Die nächste Kontrolle vom 1. Juni 2023 müsse wegen der Dringlichkeit des Anliegens nicht abgewartet werden. In der angestammten Tätigkeit als Schweisser bestehe dauerhaft 100%ige Arbeitsunfähigkeit.