Keine Tätigkeit in unebenem Gelände, keine Tätigkeiten auf Leitern und/oder Gerüsten, keine Tätigkeit mit häufigem Treppensteigen, insbesondere unter Gewichtsbelastung. Weiter keine Tätigkeiten, welche mit Schlägen und/oder Vibrationen für das linke Bein, Becken oder rechte Hand verbunden seien und keine Tätigkeiten für den rechten Arm, welche eine forcierte Extension, Flexion sowie Pro- und Supination gegen Widerstand erfordern würden (VB 102.166). -5-