4.2. Kreisarzt Dr. med. B._____ hielt in seinem Bericht vom 28. Februar 2022 fest, aufgrund der Unfallrestfolgen solle unter folgenden Voraussetzungen in einer körperlich sehr leichten und leichten wechselbelastenden, zu ca. 50 % sitzenden Tätigkeit unter folgenden Voraussetzungen eine ganztägige Arbeitsfähigkeit gegeben sein: Keine Tätigkeit in unebenem Gelände, keine Tätigkeiten auf Leitern und/oder Gerüsten, keine Tätigkeit mit häufigem Treppensteigen, insbesondere unter Gewichtsbelastung.