Mit dieser Verfügung wurde dem Beschwerdeführer eine bis zum 31. Mai 2022 befristete Rente zugesprochen. Bezüglich erstmaliger abgestufter bzw. befristeter Rentenzusprache und Revisionsfälle hält das Kreisschreiben des Bundesamtes für Sozialversicherungen [BSV] über Invalidität und Rente in der Invalidenversicherung [KSIR] in Rz. 9102 folgendes fest: Liegt die massgebende Änderung vor dem 1. Januar 2022, finden die Bestimmungen des IVG und diejenigen der IVV in der Fassung gültig bis 31. Dezember 2021 Anwendung. Liegt die massgebende Änderung nach dem 31. Dezember 2021, finden die Bestimmungen des IVG und diejenigen der IVV in der Fassung gültig ab 1. Januar 2022 Anwendung.