"1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 31. Oktober 2023 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei rückwirkend seit dem 1. August 2019 eine unbefristete Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 100 % zuzusprechen. 3. Eventualiter: Die Angelegenheit sei an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen und sie anzuweisen dem Beschwerdeführer geeignete berufliche Eingliederungsmassnahmen zuzusprechen.