Mit Vorbescheid vom 17. Mai 2022 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Zusprache einer vom 1. August 2019 bis 31. Mai 2022 befristeten ganzen Rente in Aussicht. Nach Eingang der Einwände des Beschwerdeführers gegen den Vorbescheid sowie weiterer Unterlagen, insbesondere des Unfallversicherers und der Einholung mehrerer Stellungnahmen des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD), hielt die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 31. Oktober 2023 an ihrem Vorbescheid fest. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 31. Oktober 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 30. November 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: