1. Der 1978 geborene Beschwerdeführer erlitt am 27. Juni 2018 einen Motorradunfall mit Mehrfachverletzungen und meldete sich in der Folge am 20. Februar 2019 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) wegen Beschwerden an der rechten Hand, am Becken und wegen Rückenschmerzen an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie die erwerbliche Situation ab und zog die Akten des Unfallversicherers bei. Mit Vorbescheid vom 17. Mai 2022 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Zusprache einer vom 1. August 2019 bis 31. Mai 2022 befristeten ganzen Rente in Aussicht.