137 V 210 E. 4.4.1.4 S. 264 f.). Dabei sind insbesondere die behinderungsbedingten Einschränkungen im Haushalt im retrospektiven zeitlichen Verlauf zu bestimmen. Allfällige neue medizinische oder persönliche Aspekte sind von der Beschwerdegegnerin ebenfalls in ihre Abklärungen miteinzubeziehen. Anschliessend hat sie neu über den Rentenanspruch der Beschwerdeführerin zu verfügen. 6. 6.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde in dem Sinne gutzuheissen, dass die angefochtene Verfügung vom 21. Dezember 2022 aufzuheben und die Sache zur weiteren Abklärung im Sinne der Erwägungen und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen ist.