In ihren Ausführungen bleibe die Psychiaterin stets diagnoseorientiert und nehme in ihren Aussagen kaum fundiert Bezug zu versicherungsmedizinischen Themen und Fragen. Sie befasse sich weder mit der Konsistenz noch mit der für die Begutachtung wichtige Beurteilung der Funktionen. Dr. med. E. versuche zwar, den Aussagen im Gutachten zur Beurteilung von Konsistenz und Plausibilität zu widersprechen, liefere argumentativ jedoch nur ihre eigenen Ansichten und Meinungen, aber keine nachvollziehbaren Fakten in Form eigener, wissenschaftlich fundierter, evidenzbasierter Untersuchungsergebnisse, welche die gutachterlichen Aussagen widerlegen und ad absurdum führen könnten.