Auch wenn sie versuche, sich mit dem Gutachten kritisch auseinanderzusetzen, verwende Dr. med. E. klischeehafte, nicht realistische und auch versicherungsmedizinisch nicht gültige Aussagen. Sie erarbeite auch nicht den Unterschied zwischen versicherungsmedizinischer Querschnitt- und Längsschnittbeobachtung und -beurteilung heraus und beziehe sich offensichtlich überwiegend auf ihren subjektiven Eindruck aus der jeweiligen Querschnittsbeobachtung, die sie ihrem therapeutischen Eindruck entnehme. In ihren Ausführungen bleibe die Psychiaterin stets diagnoseorientiert und nehme in ihren Aussagen kaum fundiert Bezug zu versicherungsmedizinischen Themen und Fragen.