Dies führe zur Diskrepanz zwischen der Arbeits- und Leistungsfähigkeit, die er festgelegt habe, und derjenigen des Gutachtens (VB 138 S. 10). Leider sei im Rahmen der Covid-Pandemie die Weiterführung der muskulären Rekonditionierung mittels medizinischer Trainingstherapie lange nicht möglich gewesen, was den langwierigen Verlauf zum einen erklären könne. Zum anderen sei die Beschwerdeführerin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (psychosoziale Belastungssituation). Dies sei der andere Grund, warum eine weitere Steigerung der Arbeitsunfähigkeit (recte wohl: Arbeitsfähigkeit) sehr schwierig werde (VB 138 S. 10 f.).