Regelmässig brauche die Beschwerdeführerin am Schluss aber die Hilfe von aussen, um diese Aufgaben zu Ende zu führen, und sei danach so erschöpft, dass sie den normalen Alltag nicht mehr bewältigen könne. Dieser Kreislauf von Überforderung und Erschöpfung scheine im Haushalt wie auch bei der Arbeit ein wichtiger Punkt zu sein. Aus diesem Grund halte sie die Beschwerdeführerin in keiner Weise für 100 % arbeitsfähig. Zudem liege eine Differenz in der Beurteilung der Persönlichkeitsaspekte vor (VB 138 S. 8) und eine Zusammenschau der verschiedenen Krankheitsbilder habe im psychiatrischen Gutachten nicht stattgefunden.