Nach der Operation vom 13. Mai 2020 sei es zu einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit sowohl in angestammter wie auch angepasster Tätigkeit bis zur erneuten gutachterlichen Beurteilung Ende September 2020 gekommen. Ab Oktober 2020 sei eine 50%ige Arbeitsfähigkeit im Rahmen des Zumutbarkeitsprofils zu postulieren, initial für drei Monate mit danach sukzessiver Steigerung zu einer 100%igen Arbeitsfähigkeit (VB 120.1 S. 11).