Während der Hospitalisation in Q. im Dezember 2018 und Januar 2019 habe eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden. Ab dann wäre minimal eine 50%ige Arbeitsfähigkeit möglich gewesen im Rahmen des Zumutbarkeitsprofils. Hinsichtlich der bariatrischen Re-Operation am 7. Januar 2020 könne nur für maximal sechs Wochen eine Arbeitsunfähigkeit für alle Tätigkeiten attestiert werden. Nach der Operation vom 13. Mai 2020 sei es zu einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit sowohl in angestammter wie auch angepasster Tätigkeit bis zur erneuten gutachterlichen Beurteilung Ende September 2020 gekommen.