2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 27. Februar 2023 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Eingabe vom 23. März 2023 reichte die Beigeladene eine Stellungnahme ein. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 29. März 2023 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu ihrer unentgeltlichen Vertreterin MLaw Jeannette Frech, Rechtsanwältin, Solothurn, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist der Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.