Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) begutachten (Gutachten der ZVMB GmbH, Bern [ZVMB], vom 17. November 2020). Nach der Vornahme einer Abklärung an Ort und Stelle betreffend die Leistungsfähigkeit im Haushaltsbereich, durchgeführtem Vorbescheidverfahren und dem Einholen einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 21. Dezember 2022 eine befristete halbe Invalidenrente vom 1. Mai 2020 bis am 31. Dezember 2020 zu und verneinte einen darüberhinausgehenden Rentenanspruch.