2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 20. Februar 2024 wurde die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf die Eingabe der Beschwerdegegnerin vom 14. Februar 2024 aufgefordert, innert 10 Tagen mitzuteilen, ob das Verfahren als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben werden könne. Ohne Gegenbericht innert dieser Frist werde das Verfahren abgeschrieben. -3-