2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 27. Oktober 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. November 2023 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "Die Verfügung vom 27. Oktober 2023 sei aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin eine ganze Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung zuzusprechen. Eventualiter sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zur Einholung eines polydisziplinären Gutachtens und zur neuen Beurteilung der Leistungsansprüche der Beschwerdeführerin zurückzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin."