1. Die 1961 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 16. August 2021 aufgrund eines Glaukoms bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Massnahmen, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche und medizinische Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin durch den Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) rheumatologisch untersuchen. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 27. Oktober 2023 ab.