Med. pract. B._____ führte zudem aus, aktuell handle es sich aus unfallchirurgischer Sicht um einen medizinisch stabilen Zustand. Von weiteren Behandlungen sei aktuell mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine namhafte Besserung des unfallbedingten Gesundheitszustandes mehr zu erwarten. Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Bauarbeiter sei für den Beschwerdeführer aus unfallchirurgischer Sicht nicht mehr geeignet.