In der Folge traf sie medizinische und berufliche Abklärungen und liess den Beschwerdeführer kreisärztlich untersuchen. Mit Mitteilung vom 22. Mai 2023 schloss sie den Fall ab und stellte die Heilkosten- und Taggeldleistungen per 31. Juli 2023 ein. Mit Verfügung vom 22. Juni 2023 verneinte die Beschwerdegegnerin einen Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Invalidenrente sowie auf eine Integritätsentschädigung. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 20. Oktober 2023 ab.