1. Der 1975 geborene Beschwerdeführer war bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert, als er gemäss Schadenmeldung vom 15. Oktober 2021 am 12. Oktober 2021 beim Abladen eines Lieferwagens ausrutschte und sich am linken Knie verletzte. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht im Zusammenhang mit dem fraglichen Ereignis und richtete die entsprechenden Versicherungsleistungen in Form von Taggeld und der Übernahme der Kosten der Heilbehandlung aus. In der Folge traf sie medizinische und berufliche Abklärungen und liess den Beschwerdeführer kreisärztlich untersuchen.