4.2.2. Es ist die Aufgabe des Mediziners, den Gesundheitszustand zu beurteilen (BGE 140 V 193 E. 3.2 S. 195 f.). Bei der Neuropsychologie handelt es sich um ein Teilgebiet der Psychologie und nicht um eine Disziplin der Medizin (vgl. hierzu Pschyrembel Klinisches Wörterbuch, 267. Aufl. 2017, S. 1260 zum Begriff "Neuropsychologie"). Die neuropsychologischen Ab- -6-