Dieser gelangte zum Schluss, dass die erbrachten Leistungen überwiegend wahrscheinlich nicht mit dem eigentlichen Leistungspotential des Beschwerdeführers übereinstimmten, wobei die Resultate in den durchgeführten Beschwerdevalidierungsverfahren und die festgestellten Diskrepanzen zwischen Testleistungen und bekannten Mustern von Hirnleistungen und Hirnleistungsstörungen auf suboptimales Leistungsverhalten hinwiesen (vgl. VB 50.6 S. 6). In der Untersuchung hätten sich keine Hinweise auf Beschwerden, welche die festgestellten Auffälligkeiten erklären könnten, gezeigt.