4.2. 4.2.1. Aus dem Gutachten der SMAB geht hervor, dass sich im Rahmen der neuropsychologischen Untersuchung Auffälligkeiten ergaben, die gemäss dem begutachtenden Neuropsychologen klar auf eine negative Antwortverzerrung hinwiesen. Dieser gelangte zum Schluss, dass die erbrachten Leistungen überwiegend wahrscheinlich nicht mit dem eigentlichen Leistungspotential des Beschwerdeführers übereinstimmten, wobei die Resultate in den durchgeführten Beschwerdevalidierungsverfahren und die festgestellten Diskrepanzen zwischen Testleistungen und bekannten Mustern von Hirnleistungen und Hirnleistungsstörungen auf suboptimales Leistungsverhalten hinwiesen (vgl. VB 50.6 S. 6).