Diagnosen ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (letzte Tätigkeit) 1. Beginnende degenerative HWS-, BWS- und LWS-Veränderungen mit Osteochondrosen ohne Funktionseinschränkungen und ohne radikuläre Symptomatik (ICD-10: M42.10) 2. Sonstige Reaktion auf schwere Belastung (ICD-10: F43.8) 3. V.a. Gastritis (ICD-10: K29.7)" Aus interdisziplinärer Sicht sei der Beschwerdeführer seit dem 24. September 2020 in der angestammten Tätigkeit als Bauarbeiter/Bohrmeister (VB 50.1 S. 3) zu 50 % arbeitsfähig bei zumutbarer ganztägiger Präsenz -4-