2. Es sei der Beschwerdeführer eine halbe IV-Rente zuzusprechen; 3. Eventualiter sei eine erneute neuropsychologische Begutachtung durchzuführen; 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zuzüglich MWST) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 29. Januar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.