Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche und medizinische Abklärungen, holte die Akten der Unfallversicherung ein und liess den Beschwerdeführer auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) begutachten (Gutachten der SMAB AG, St. Gallen [SMAB], vom 14. Juli 2023). Mit Verfügung vom 26. Oktober 2023 wies sie das Rentenbegehren – in Bestätigung ihres Vorbescheids vom 20. Januar 2022 – ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 26. Oktober 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 30. November 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 26. Oktober 2023 sei vollumfänglich aufzuheben;