2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter, 2-fach) die Beschwerdegegnerin das Bundesamt für Sozialversicherungen die Beigeladene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten