5.2.2. Die Beschwerdegegnerin ging gestützt auf die Angaben der letzten Arbeitgeberin des Beschwerdeführers, wonach dieser ohne Gesundheitsschaden im Jahr 2021 einen vertraglich vereinbarten Jahreslohn von Fr. 67'700.00 erzielt hätte, und auf die bis 2022 eingetretene Nominallohnentwicklung von einem Valideneinkommen von Fr. 68'302.00 aus. Das Invalideneinkommen setzte sie gestützt auf den Medianlohn der Tabelle TA1 tirage skill level, Total, Kompetenzniveau 1, Männer, der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) 2020 des Bundesamtes für Statistik (BfS) und unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung bis 2022 und der be-