4. 4.1. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, dass er, wie sich aus den medizinischen Beurteilungen in den Suva-Akten und der Beurteilung des Fussspezialisten Prof. Dr. med. H._____, Braga (Portugal), vom 10. [recte: 2.] Februar 2023 (Beschwerdebeilage [BB] 3 f.) übereinstimmend ergebe, an chronischen belastungsabhängigen Schmerzen des linken Fusses leide. Diese chronischen Schmerzen seien aber in der Zumutbarkeitsbeurteilung der Suva-Ärzte, auf die sich die Beschwerdegegnerin stütze, nicht berücksichtigt worden.