2.6. RAD-Arzt Dr. med. D._____ ("paj") führte am 19. Juli 2023 aus, dass dem Beschwerdeführer gemäss den Feststellungen im Rahmen der kreisärztlichen Untersuchung eine dem Leiden angepasste Tätigkeit ganztags möglich sei. Aus versicherungsmedizinischer Sicht handle es sich um eine Gesundheitsstörung mit vorübergehenden Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Die Feststellungen in den vorliegenden Arztberichten seien sachlich fundiert und nachvollziehbar. Es werde empfohlen, auf die Unterlagen der Suva abzustellen (Protokoll der Beschwerdegegnerin per 31. Januar 2024 S. 6).