Daran habe sich auch jetzt nichts geändert. Auch nach dem Ereignis vom April 2022 sei der Beschwerdeführer weiterhin durchgehend in einer angepassten Tätigkeit voll arbeitsfähig. Günstig sei eine überwiegend sitzende Tätigkeit. Gehen in unebenem Gelände, Steigen auf Leitern und Gerüsten sowie häufiges Gehen und Stehen seien nicht möglich (VB 88). 2.4. Am 21. November 2022 wurde der Beschwerdeführer von Suva-Kreisarzt med. pract. E._____, Facharzt für Chirurgie, sowie Suva-Versicherungs- mediziner Dr. med. F._____, Facharzt für Neurologie, untersucht. Diese stellten in ihrem Bericht vom 25. November 2022 die folgenden Diagnosen (VB 109.6 S. 7): " Chirurgische Diagnosen