2.3. Nachdem ein Arbeitsversuch zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit als Maschinist im Strassenbau im April 2022 gescheitert war, weil sich die Tätigkeit vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Beschwerdeführers als für diesen ungeeignet erwiesen hatte (vgl. VB 53 S. 3; 68 S. 3), führte RAD-Ärztin Dr. med. C._____ in ihrem Bericht vom 8. Juni 2022 aus, in der letzten RAD-Stellungnahme vom 2. November 2021 sei erläutert worden, dass der Beschwerdeführer bereits zum damaligen Zeitpunkt in einer angepassten Tätigkeit voll arbeitsfähig gewesen sei. Daran habe sich auch jetzt nichts geändert.