2.2. RAD-Ärztin Dr. med. C._____ nahm am 2. November 2021 Stellung zur medizinischen Situation des Beschwerdeführers und hielt fest, es bestehe ein Status nach Supinationstrauma des linken Fusses mit Distorsion des oberen Sprunggelenkes. Es bestehe weiterhin keine Arbeitsfähigkeit in der -5- angestammten Tätigkeit; in einer überwiegend sitzenden Tätigkeit mit nur wenig Stehen oder Gehen sei der Beschwerdeführer aber per sofort voll arbeitsfähig. Gehen in unebenem Gelände sowie Steigen auf Leitern und Gerüste seien nicht möglich. Ebenso seien häufiges Gehen und Stehen nicht möglich (VB 25 S. 1 f.).